Allgemeine Geschäftsbedingungen – Mietbedingung für Wohnmobile und Wohnwagen

Mietpreis:

Es gilt unsere aktuelle Preisliste. 30% vom Mietpreis müssen direkt nach der Buchung angezahlt werden.

Im Mietpreis ist enthalten:

  • Vollkasko und Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge oder Vermietfahrzeuge mit 1500,-€ je Schadensfall SB.
  • die jeweilige gültige Mehrwertsteuer

Berechnung:

Der Mietpreis ergibt sich aus der gültigen Preisliste des Vermieters oder aus einem individuell erstellten Angebot des Vermieters. Die Mietdauer errechnet sich aus den Miettagen. Wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.

Zahlungsweise:

Entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen laut Rechnung.

Kaution:

Für das Wohnmobil oder den Wohnwagen muss eine Kaution in Höhe von 1.000,-€ per Überweisung,  14 Tage vor Übergabe, überwiesen werden. Die Kaution wird dem Mieter quittiert. Wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen ohne Beschädigungen und mit vollständiger Ausstattung zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

Beschädigungen werden auch ohne Reparatur oder nach Kostenvoranschlag abgerechnet.

Rücktritt:

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig:

  • bis 60 Tage 30%,
  • bis 21 Tage 50%,
  • bei weniger als 21 Tagen vor dem Übernahmetag 80% des Mietpreises.

Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter.

Wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.

Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht vom Vermieter angenommen werden.

Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren:

Das Wohnmobil oder der Wohnwagen können am 1. Miettag um 15:00 Uhr übernommen werden (Änderung nach Absprache).

Die Rückgabe der Wohnmobils oder des Wohnwagens, erfolgt am letzten Miettag bis 11:00 Uhr und ist unbedingt einzuhalten.

Im Mietvertrag wird ein Rückgabezeitpunkt verbindlich vereinbart. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben, ist der Mieter zum Ersatz sämtlicher dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstehenden Schäden verpflichtet.

Darüber hinaus schuldet der Mieter bei nicht rechtzeitiger Rückgabe für jeden angefangenen Überziehungstag den doppelten Mietpreis pro Tag.

Es obliegt dem Mieter für eine rechtzeitige Rückgabe des Wohnmobils oder des Wohnwagens Sorge zu tragen.

Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sich die Gefahr einer verspäteten Rückgabe abzeichnet.

Wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagen so zurückgegeben wird, wie bei der Abholung, kommt der Mieter für keine weiteren Reinigungskosten auf. Wir bieten Endreinigungen mit an. Ist keine Endreinigung zusätzlich gebucht worden jedoch der Wohnwagen oder das Wohnmobil dennoch verschmutzt ist oder das Chemieklo nicht entleert wurde vom Vermieter hat der Mieter zusätzliche Kosten von 200,-€ zu zahlen.

Fahrer:

Der Mieter (Fahrer) muss im Besitz einer gültigen, entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Die Fahrerlaubnis ist bei Übergabe des Fahrzeuges oder des Anhängers vorzulegen.
Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre.

Nutzung:

Das Wohnmobil oder der Wohnwagen darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werdenund nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Auslandsfahrten:

Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobiles oder des Wohnwagens durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

Reparaturen am Mietfahrzeug oder am Anhänger bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

Unfall:

Bei jedem entstehendem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen.

  • gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden

Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per E-Mail zu verständigen.

Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

Versicherungsschutz

Haftpflichtversicherung – 100 Mio. € pauschal, max. 12 Mio. € pro Person, Voll- und Teilkasko 1.500,-€ SB, speziell für Vermietfahrzeuge abgeschlossen.

Haftung des Mieters:

Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherung je Schadensfall in voller Höhe.

Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein.

  • weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherung.

Achtung: Baumkratzer und ähnliches sowie Beschädigungen im Innenraum sind nicht von der Versicherung abgedeckt!

 

Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil oder des Wohnwagens abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist.

Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Schadensersatzansprüche:

Schadensersatz- und sonstige Ansprüche des Mieters sind für den Fall ausgeschlossen, dass ein Fahrzeug während der Mietzeit repariert werden muss oder ausfällt, es sei denn, der Schaden oder Ausfall ist von dem Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Insbesondere leistet der Vermieter keinen Ersatz für Nichtvermögensschäden wie entgangene Urlaubsfreude etc.

  • keine Entschädigung für ausgefallene Geräte (Radio, Navigationssystem u.ä.)

Gerichtsstand:

Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters.

Schlussbestimmungen:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.

Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in Wirksamer Weise erfüllt werden kann.

Sonstiges:

  • Haustiere sind im Fahrzeug oder im Anhänger nach Absprache gegen Aufpreis gestattet
  • Markise ist bei Wind und über Nacht einzuholen
  • grundsätzlich gilt ein Rauchverbot im Wohnmobil und im Wohnwagen